Wir schätzen Ihre Immobilie

Unser Leistungsspektrum umfasst die Analyse,
die Verkehrswertermittlung und das Erstellen von Gutachten für:
Gewerbeimmobilien - Wohnimmobilien - unbebaute Grundstücke

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Herbert Plenker, Dipl.-Kfm.; Dipl.-Volkswirt
Herbert Plenker Immobilienbewertung
Siemensstr. 4
73527 Schwäbisch Gmünd

Kontakt

Telefon: 07171-7799839
Telefax: 07171-795038
E-Mail: herbert.plenker@t-online.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 161385865

Angaben zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Name und Sitz des Versicherers:
ERGO Versicherung AG über novitas Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Hamburger Str. 15
22926 Ahrensburg

Geltungsraum der Versicherung:
Europa

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Niederlassung Ostwürttemberg
Herbert Plenker
Siemensstr. 4
73527 Schwäbisch Gmünd

Tel. 07171-7799839
Fax: 07171.795038

www.immobilienwert.org
herbert.plenker@t-online.de

Kooperationsbüro Region Stuttgart
Heim + Plenker
Kuhnbergstraße 16
73037 Göppingen-Voralb

Tel. 07161-5030-140
Fax: 07161-5030-179

Angaben zu allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum anwendbaren Recht und Gerichtsstand

Zwischen dem von der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg öffentlich bestellten und vereidigten
Sacherständigen für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken;
Herrn Dipl.-Kfm., Dipl.-Volksw. Herbert Plenker,
Siemensstrasse 4 in 73527 Schwäbisch Gmünd (Auftragnehmer)
und
(Auftraggeber)

Der Auftraggeber versichert, dass er Mit-/Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks ist.

1. Auftragsgegenstand

Erstattung eine/s/r schriftlichen / mündlichen Gutachtens / Stellungnahme über: 

Objekt:Einfamilienhaus / Mehrfamilienhaus / Eigentumswohnung / Wohn- und Geschäftshaus / Gewerbeimmobilie / Logistikimmobilie / unbebautes Grundstück
Adresse:

Der Auftrag umfasst nicht die rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts oder des fachlichen Ergebnisses. 

2. Zweck des Gutachtens / der Stellungnahme zum Beispiel

a) Kauf, Verkauf, Tausch
b) Beleihung durch ein Kreditinstitut
c) Interne Bewertung
d) Zwangsversteigerung
e) Nachlassregelung
f) Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
g) Vermögensauseinandersetzung
h) Ermittlung des Anlagevermögens
i) Zu steuerlichen Zwecken
j) Anderer Zweck

3. Wertermittlungsstichtag

Als Stichtag, zu dem die Wertermittlung erfolgen soll, wünscht der Auftraggeber

4. Anzahl der gewünschten Gutachtenexemplare

Das erste Exemplar ist kostenfrei. Jedes weitere gedruckte und gebundene Gutachtenexemplar wird mit pauschal 45,- € berechnet. Eine Ausfertigung als PDF-Dokument auf CD wird mit 4,- €/Stück berechnet.

Der Auftraggeber wünscht

…. Stück gebundene Exemplare
….. Stück PDF-Dokumente

5.  Honorar

Die Honorierung des Auftragnehmers (Grundhonorar) erfolgt:

  • Nach anliegender Honorartabelle
  • Pauschal zu              €
  • Nach Zeitaufwand (siehe folgende Erläuterungen)
  • für die Sachverständigenstunde       130 €
  • für die Hilfskraftstunde 70 €

Sollten dem Sachverständigen die nachfolgend beschriebenen zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen nicht vom Auftraggeber bereitgestellt und deshalb vom Sachverständigen beschafft, überarbeitet oder angefertigt werden, so werden diese Zusatzleistungen nach Zeitaufwand zu den o. g. Stundensätzen abgerechnet.

Diese Vereinbarung betrifft insbesondere folgende grundsätzlich vom Auftraggeber bereitzustellende Unterlagen:

  1. Aktueller Grundbuchauszug
  2. Aktuelle Liegenschafts-Katasterkarte
  3. Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibung)
  4. Wohnflächenberechnung, Ermittlung des umbauten Raums
  5. Aktuelle Mietverträge mit Miethöhe, Mietanpassungen etc.
  6. Teilungserklärung / Miteigentümerordnung
  7. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  8. Auskunft aus dem Altlastenkataster
  9. Auskunft zur Denkmaleigenschaft

Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten Vergütung hat der Sachverständige, die ihm vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen unaufgefordert wieder zurückzugeben.

Es wird vereinbart, dass Informationen über den Inhalt öffentlicher Register (soweit sie nicht vom Auftraggeber als schriftliche Auszüge vorgelegt werden) vom Sachverständigen aus Kostengründen telefonisch eingeholt werden können.

6. Nebenkosten, Mehrwertsteuer

Nebenkosten (Lichtpausen, Porto, Telefon etc.) und Auslagen sind, sofern sie erforderlich sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten.
Die Kosten für notwendigerweise zu erstellende Kopien werden entsprechend der für Gerichtsgutachten geltenden Regelung mit 0,50 € für die ersten 50 Seiten und 0,15 € für jede weitere Seite, Fotos mit 2 €/Stück abgerechnet.
Zweit- bzw. Mehrausfertigungen des Gutachtens werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gefertigt und pauschal mit 45 € per Exemplar berechnet.
Fahrtkosten werden mit 0,30 € je gefahrenen Pkw-Kilometer berechnet, Fahrtzeiten für Fahrten über 15 km werden nach Zeitaufwand zusätzlich zu dem Gutachtenhonorar in Rechnung gestellt; es gelten die unter Ziffer 3 aufgeführten Stundensätze (siehe hierzu allerdings Rückseite der anliegenden Honorartafel).

Auf die Honorare und Nebenkosten wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

7. Zahlungsvereinbarungen

Der Sachverständige ist berechtigt, bei Vertragsabschluß eine Abschlagszahlung in Höhe von zu verlangen.

Der Auftraggeber leistet für nachgewiesene Telleistungen Abschlagszahlungen auf Anforderung des Auftragnehmers. Die Vergütung für die gutachtliche Leistung wird mit der Abnahme und dem Zugang der Rechnung, spätestens jedoch innerhalb 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig Vereinbarte Abschlagszahlungen sind sofort nach Eingang der Zahlungsaufforderung zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 7,5% berechnet.

Gegen Ansprüche des Sachverständigen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Gutachtenauftrag beruht.

8. Angaben zum Bewertungsgrundstück

Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die ihm bekannten nicht eingetragenen Lasten und (z.B. begünstigende) Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, Überbauten sowie Bodenverunreinigungen (z.B. Altlasten bzw. Altlastenverdacht) mit.

Der Auftragnehmer geht bei der Gutachtenerstellung davon aus, dass die nicht mitgeteilten zuvor genannten Besonderheiten des Grundstücks nicht bestehen und die vorhandenen Baulichkeiten gemäß den vorgelegten Plänen genehmigt und errichtet wurden bzw. genutzt werden und die Wertermittlung die Rechtmäßigkeit der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen sowie Nutzungen unterstellen soll.

Der Auftraggeber versichert, dass er weitere Unterlagen, die für die Erledigung des Auftrags von Bedeutung sein können, nicht besitzt.
Die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht mitgeteilten offensichtlichen oder verdeckten Baumängel und Bauschäden bleiben bei der Wertermittlung unberücksichtigt. 

9. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden, dass die Daten gemäß Datenschutz elektronisch gespeichert und anonymisiert zu statistischen Zwecken weiterverarbeitet bzw. anonymisiert weitergegeben werden dürfen. Der Sachverständige versichert, dass in keinem Falle Rückschlüsse auf die Daten des Grundstücks oder auf persönliche Daten des Auftraggebers oder des Eigentümers möglich sind.

10. Urheberrecht und Nutzungsrecht

  • Der Auftraggeber darf die gutachtliche Leistung nur zu dem Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
  • Eine darüber hinaus gehende Verwendung, insbesondere eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn der Sachverständige zuvor befragt und seine Einwilligung dazu gegeben hat. Gleiches gilt für eine Textänderung oder eine auszugsweise Verwendung.
  • Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in allen Fällen der vorherigen Einwilligung des Sachverständigen.
  • Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks des Gutachtens gestattet.
  • Untersuchungs- und Gutachtenergebnisse dürfen zu Zwecken der Werbung durch den Auftraggeber nur mit Zustimmung des Sachverständigen und mit seiner Billigung des Wortlauts der Werbung verwendet werden.

11. Pflichten des Sachverständigen

  • Der Sachverständige hat seine gutachtliche Leistung unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erbringen.
  • Der Sachverständige unterliegt einer umfassenden Schweigepflicht. Demzufolge ist ihm untersagt, das Gutachten selbst, die Unterlagen und Informationen, die ihm im Rahmen seiner gutachtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind oder anvertraut wurden, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder selbst zu seinem Vorteil auszunutzen. Die Schweigepflicht besteht über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.
  • Auf Anfrage erteilt der Sachverständige dem Auftraggeber jederzeit Auskunft über den Stand seiner Arbeiten, über die entstandenen oder zu erwartenden Aufwendungen und über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.

12. Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig gegeben bzw. zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Auftraggeber hat dem Sachverständigen den Zugang zum Gutachtenobjekt zu ermöglichen.
  • Der Auftraggeber hat den Sachverständigen zu ermächtigen (eventuell durch Vollmacht) bei Beteiligten, Behörden oder dritten Personen die für die Erstattung des Gutachtens notwendige Auskünfte oder Unterlagen einzuholen und Erhebungen durchzuführen.
  • Der Sachverständige ist während der Gutachtenvorbereitung von allen Vorgängen und Umständen zu informieren, die erkennbar für den Zweck und den Inhalt des Gutachtens von Bedeutung sein können.
  • Der Auftraggeber darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche Feststellungen, seine fachliche Schlussfolgerungen, seine Bewertung oder das Ergebnis des Gutachtens verfälschen.

13. Durchführung des Auftrags

  • Der Sachverständige hat den Auftrag unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft, Technik und Erfahrung mit Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen zu erledigen. Die tatsächlichen Grundlagen seiner fachlichen Beurteilungen sind sorgfältig zu ermitteln und die Ergebnisse nachvollziehbar zu begründen.
  • Der Sachverständige erbringt seine gutachtliche Leistung in eigener Person. Soweit er es für notwendig hält und seine Eigenverantwortung erhalten bleibt, kann er sich bei der Vorbereitung des Gutachtens der Hilfe sachverständiger Personen bedienen.
  • Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages die Zuziehung eines weiteren Sachverständigen oder Sonderfachmanns erforderlich, muss dazu die notwendige Einwilligung des Auftraggebers eingeholt werden.
  • Im Übrigen ist der Sachverständige berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags auf Kosten des Auftraggebers die erforderlichen Reisen, die Orts- und Objektbesichtigung , die notwendigen Untersuchungen und Prüfungen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen anzustellen, Fotos und Zeichnungen anzufertigen, ohne dass er hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Soweit hier jedoch Kosten entstehen, die nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck und Wert des Gutachtens stehen, hat der Sachverständige die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

14. Fristen

Als Abgabetermin des Gutachtens wurde vereinbart:

  • Die Frist kann überschritten werden, wenn der Auftraggeber nicht die notwendigen Auskünfte gibt und Unterlagen vorlegt.
  • Wenn der Sachverständige den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz. Der Sachverständige ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über eine Verzögerung zu unterrichten.

15. Haftungsvereinbarung

  • Der Sachverständige haftet grundsätzlich nicht nur gegenüber seinem Auftraggeber, sondern auch gegenüber Dritten. Das beauftragte Gutachten ist jedoch nur für den Auftraggeber und für den angegebenen Zweck bestimmt. Eine darüber hinausgehenden Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Sachverständigen.
  • Der Sachverständige haftet für Schäden, die auf einem mangelhaften Gutachten beruhen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben. Dies gilt auch für Schäden, die der Sachverständige  bei der Vorbereitung seines Gutachtens verursacht hat sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. Alle darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.

16. Gewährleistung für Sachmängel

  • Der Sachverständige leistet Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts und Ergebnisses des Gutachtens im Rahmen des vertraglich vereinbarten Auftrages.
  • Insbesondere steht der Sachverständige dafür ein, dass seine tatsächlichen Feststellungen vollständig, seine fachlichen Beurteilungen dem aktuellen Stand von Wissenschaft, Technik und Erfahrung entsprechen und seine Schlussfolgerungen mit der sachlich gebotenen Sorgfalt vorgenommen werden.
  • Für die Richtigkeit der dem Sachverständigen zum Zwecke der Auftragserfüllung vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und erteilten Auskünfte übernimmt der Sachverständige keine Gewähr.
  • Im Rahmen der dem Auftraggeber nach § 634 BGB zustehenden Rechte kann er außer dem Anspruch nach § 634 Nr. 4 BGB zunächst nur kostenlos Nacherfüllung nach § 635 BGB verlangen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Vergütung des Sachverständigen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  • Offensichtliche Mängel in der gutachtlichen Leistung hat der Auftraggeber dem Sachverständigen gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Gutachtens zu rügen. Andernfalls erlöschen die verschuldensunabhängigen Gewährleistungsansprüche des § 634 Nrn. 1-3 BGB.
  • Ansprüche des Auftraggebers gegen den Sachverständigen nach § 634 Nrn. 1-3 BGB verjähren mit Ausnahme des Anspruchs aus § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB in einem Jahr ab Abnahme des Gutachtens. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

17. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Sachverständigen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

18. Wirksamkeit des Vertrages

Der Vertrag erhält erst dann seine Wirksamkeit, wenn er vom Auftraggeber unterschrieben wird und das unterschriebene Exemplar beim Sachverständigen eingeht.

19. Schlussbestimmung

  • Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, wird davon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung gelten, die dem gewollten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zweckentsprechenden Bestimmungen zu ersetzen.

20. Vollmacht

Der Sachverständige und seine Mitarbeiter werden bevollmächtigt, in alle amtlichen Register (z.B. Grundbuch, Kataster, Baulastenverzeichnis, Bauleitpläne, Denkmalbuch) zum Zwecke der Gutachtenerstellung über meinen/unseren Grundbesitz Einblick zu nehmen und Kopien hieraus anzufordern.

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