Herbert Plenker, Dipl.-Kfm.; Dipl.-Volkswirt
Herbert Plenker Immobilienbewertung
Siemensstr. 4
73527 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171-7799839
Telefax: 07171-795038
E-Mail: herbert.plenker@t-online.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 161385865
Name und Sitz des Versicherers:
ERGO Versicherung AG über novitas Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Hamburger Str. 15
22926 Ahrensburg
Geltungsraum der Versicherung:
Europa
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Niederlassung Ostwürttemberg
Herbert Plenker
Siemensstr. 4
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel. 07171-7799839
Fax: 07171.795038
Kooperationsbüro Region Stuttgart
Heim + Plenker
Kuhnbergstraße 16
73037 Göppingen-Voralb
Tel. 07161-5030-140
Fax: 07161-5030-179
Zwischen dem von der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg öffentlich bestellten und vereidigten
Sacherständigen für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken;
Herrn Dipl.-Kfm., Dipl.-Volksw. Herbert Plenker,
Siemensstrasse 4 in 73527 Schwäbisch Gmünd (Auftragnehmer)
und
(Auftraggeber)
Der Auftraggeber versichert, dass er Mit-/Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks ist.
1. Auftragsgegenstand
Erstattung eine/s/r schriftlichen / mündlichen Gutachtens / Stellungnahme über:
Objekt: | Einfamilienhaus / Mehrfamilienhaus / Eigentumswohnung / Wohn- und Geschäftshaus / Gewerbeimmobilie / Logistikimmobilie / unbebautes Grundstück |
Adresse: |
Der Auftrag umfasst nicht die rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts oder des fachlichen Ergebnisses.
2. Zweck des Gutachtens / der Stellungnahme zum Beispiel
a) Kauf, Verkauf, Tausch
b) Beleihung durch ein Kreditinstitut
c) Interne Bewertung
d) Zwangsversteigerung
e) Nachlassregelung
f) Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
g) Vermögensauseinandersetzung
h) Ermittlung des Anlagevermögens
i) Zu steuerlichen Zwecken
j) Anderer Zweck
3. Wertermittlungsstichtag
Als Stichtag, zu dem die Wertermittlung erfolgen soll, wünscht der Auftraggeber
4. Anzahl der gewünschten Gutachtenexemplare
Das erste Exemplar ist kostenfrei. Jedes weitere gedruckte und gebundene Gutachtenexemplar wird mit pauschal 45,- € berechnet. Eine Ausfertigung als PDF-Dokument auf CD wird mit 4,- €/Stück berechnet.
Der Auftraggeber wünscht
…. Stück gebundene Exemplare
….. Stück PDF-Dokumente
5. Honorar
Die Honorierung des Auftragnehmers (Grundhonorar) erfolgt:
Sollten dem Sachverständigen die nachfolgend beschriebenen zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen nicht vom Auftraggeber bereitgestellt und deshalb vom Sachverständigen beschafft, überarbeitet oder angefertigt werden, so werden diese Zusatzleistungen nach Zeitaufwand zu den o. g. Stundensätzen abgerechnet.
Diese Vereinbarung betrifft insbesondere folgende grundsätzlich vom Auftraggeber bereitzustellende Unterlagen:
Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten Vergütung hat der Sachverständige, die ihm vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen unaufgefordert wieder zurückzugeben.
Es wird vereinbart, dass Informationen über den Inhalt öffentlicher Register (soweit sie nicht vom Auftraggeber als schriftliche Auszüge vorgelegt werden) vom Sachverständigen aus Kostengründen telefonisch eingeholt werden können.
6. Nebenkosten, Mehrwertsteuer
Nebenkosten (Lichtpausen, Porto, Telefon etc.) und Auslagen sind, sofern sie erforderlich sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten.
Die Kosten für notwendigerweise zu erstellende Kopien werden entsprechend der für Gerichtsgutachten geltenden Regelung mit 0,50 € für die ersten 50 Seiten und 0,15 € für jede weitere Seite, Fotos mit 2 €/Stück abgerechnet.
Zweit- bzw. Mehrausfertigungen des Gutachtens werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gefertigt und pauschal mit 45 € per Exemplar berechnet.
Fahrtkosten werden mit 0,30 € je gefahrenen Pkw-Kilometer berechnet, Fahrtzeiten für Fahrten über 15 km werden nach Zeitaufwand zusätzlich zu dem Gutachtenhonorar in Rechnung gestellt; es gelten die unter Ziffer 3 aufgeführten Stundensätze (siehe hierzu allerdings Rückseite der anliegenden Honorartafel).
Auf die Honorare und Nebenkosten wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
7. Zahlungsvereinbarungen
Der Sachverständige ist berechtigt, bei Vertragsabschluß eine Abschlagszahlung in Höhe von zu verlangen.
Der Auftraggeber leistet für nachgewiesene Telleistungen Abschlagszahlungen auf Anforderung des Auftragnehmers. Die Vergütung für die gutachtliche Leistung wird mit der Abnahme und dem Zugang der Rechnung, spätestens jedoch innerhalb 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig Vereinbarte Abschlagszahlungen sind sofort nach Eingang der Zahlungsaufforderung zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 7,5% berechnet.
Gegen Ansprüche des Sachverständigen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Gutachtenauftrag beruht.
8. Angaben zum Bewertungsgrundstück
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die ihm bekannten nicht eingetragenen Lasten und (z.B. begünstigende) Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, Überbauten sowie Bodenverunreinigungen (z.B. Altlasten bzw. Altlastenverdacht) mit.
Der Auftragnehmer geht bei der Gutachtenerstellung davon aus, dass die nicht mitgeteilten zuvor genannten Besonderheiten des Grundstücks nicht bestehen und die vorhandenen Baulichkeiten gemäß den vorgelegten Plänen genehmigt und errichtet wurden bzw. genutzt werden und die Wertermittlung die Rechtmäßigkeit der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen sowie Nutzungen unterstellen soll.
Der Auftraggeber versichert, dass er weitere Unterlagen, die für die Erledigung des Auftrags von Bedeutung sein können, nicht besitzt.
Die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht mitgeteilten offensichtlichen oder verdeckten Baumängel und Bauschäden bleiben bei der Wertermittlung unberücksichtigt.
9. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden, dass die Daten gemäß Datenschutz elektronisch gespeichert und anonymisiert zu statistischen Zwecken weiterverarbeitet bzw. anonymisiert weitergegeben werden dürfen. Der Sachverständige versichert, dass in keinem Falle Rückschlüsse auf die Daten des Grundstücks oder auf persönliche Daten des Auftraggebers oder des Eigentümers möglich sind.
10. Urheberrecht und Nutzungsrecht
11. Pflichten des Sachverständigen
12. Pflichten des Auftraggebers
13. Durchführung des Auftrags
14. Fristen
Als Abgabetermin des Gutachtens wurde vereinbart:
15. Haftungsvereinbarung
16. Gewährleistung für Sachmängel
17. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Sachverständigen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
18. Wirksamkeit des Vertrages
Der Vertrag erhält erst dann seine Wirksamkeit, wenn er vom Auftraggeber unterschrieben wird und das unterschriebene Exemplar beim Sachverständigen eingeht.
19. Schlussbestimmung
20. Vollmacht
Der Sachverständige und seine Mitarbeiter werden bevollmächtigt, in alle amtlichen Register (z.B. Grundbuch, Kataster, Baulastenverzeichnis, Bauleitpläne, Denkmalbuch) zum Zwecke der Gutachtenerstellung über meinen/unseren Grundbesitz Einblick zu nehmen und Kopien hieraus anzufordern.
|
|
|
|
Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de